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einzelnen Staaten ohne Verzug unterbreitet werden. Nach deren Eingange wird
alsbald die Auswechselung der Natifikationsurkunden stattfinden.
So geschehen
Erfurt, den fünfzehnten März Eintausend neunhundert und zwei.
gdez.: Dr. Körbip. gez.: Hentig.
ccz.: Dr. Rohde. gez.: Schmidt.
gez.: Dr. Göh. gez.: Ernst Laue.
gez.: Dr. J. Hunnius. gez: Theodor Vaner.
gGez.: Dr. C. Slevogt. cdez.: Alfred Cammann.
gez.: Rudolf Ziller. gez.: Frhr. v. FeiliW#sch.
Ocz.: v. Helldorff. gez.: Pustkuchen.
Schlun#protoltoll.
Bei der Vereinbarung über den heute vollzogenen Staatsvertrag zwischen
Hessen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiniugen, Sachsen-Alienburg, Sachsen-Coburg-
Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ä. L.,
Schaumburg-Lippe und Lippe über die Vereinigung der Großherzoglich Hessischen
Landeslotterie und der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie sind zwischen den
unterzeichneten Bevollmächtigten mit Genehmigung ihrer Regierungen noch folgende
Verabredungen getrossen worden, welche, ohne daß es ihrer besonderen Natisikation
bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt sein wird, gleiche Kraft
und Giltigkeit haben sollen.
I. Zu Artikel 1 und 2.
a) Ansprüche und Verpflichtungen der Hessischen Landeolollerie und der Thü-
ringisch-Anhaltischen Staatslotterie gehen, soweit nicht dieser Vertrag oder das
Schlußprotokoll andere Bestimmungen enthält, nicht auf das gemeinschaftliche
Unternehmen über.
b) Die Großbherzoglich Hessische Regierung wird thunlichst auf Verwendung
der Beamten der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotteric Bedacht nehmen.
Die Ansprüche des gegenwärtigen Lotteriedirektors der Thüringisch-Anhalti-