Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

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1902 
. Für regelmäßige innere Untersuchungen, die durch eine Druckprobe ergänzt werden 
müssen, sind die Gebühren für einc regelmäßige Druckprobe zu berrchnen. 
km Ermäßigte Gebühren sind nur dann zu berechnen, wenn die betreffenden Unter- 
suchungen an dem sestgesetzten Tage zu Ende geführt worden sind. 
Für begonnene Untersuchungen, die durch Verschulden des Dampffaßbesivers 
oder seines Stellvertreiers an dem sestgesetzten Tage nicht berndet werden können, 
sowie für jede Wiederholung solcher Prüsungen sind die entsprechenden Einzelsätze und 
zwar nach Spalie II zu bercchnen. 
. Falls die Untersuchung mehrerer Dampfsässer eines Besitzers an einem Tage vereinbart 
ist, so wird für elwa vereilelte (nicht begonnene) Untersuchungen eine Gebühr nicht 
erhoben, wenn die Untersuchung eines der Dampffässer in Angrifs genommen ist. 
. Kann an einem vereinbarten Tage überhaupt keine Untersuchung begonnen werden, so 
ist von dem Dampffaßbesitzer, je nachdem es sich um eine Prüfung nach Abs. A., B. 
oder C. der Gebührenordnung handelt, eine Gebühr nach A. 1, B. 1 oder C. 1 und 
zwar nach Spalte 1I zu erheben.
	        
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