Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

18 1902 
Hagel= und sonstige Sachversicherung mit Ausnahme derjenigen für 
Einbruchs-Versicherung: 
8) solche indirekte Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind. 
II) Nicht abzugsfähig sind dagegen: 
1) Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermögens, zu 
Geschäfts= und Betriebserweiterungen, Neuanschaffungen, Kapitalanlagen 
oder Kapitalabtragungen; 
2) die Kosten zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und des 
Unterhalts der zu ihrer Haushaltung gehörigen unbesteuerten Familien= 
angehörigen (66 7 und 8) z. B. für Wohnungsmiethe, Kleider, Nahrung, 
Bedienung, Erziehung, Unterricht, Berufsvorbereitung, Krankheitsbehand= 
lung u. s. w. einschließlich des Aufwandes für Vergnügungen und Lieb- 
habereien; 
3) der Geldwerth der zu den unter 2 bezeichneten Zwecken verbranchten 
Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirthschaftlichen oder gewerb- 
lichen Betriebes; 
4) Staats-Einkommensteuer sowie Steuern und sonstige Abgaben und Bei- 
träge, welche an Gemeinden, Kirchen und Schulen wiederkehrend oder 
einmalig zu zahlen sind; 
5) Prämien für Lebens-, Kapital= und sonstige Versicherungen, soweit der 
Abzug solcher Prämien oder Beiträge nicht nach 1 unter 3, 4, 7 aus- 
drücklich zugelassen ist; 
6) Kapital-Tilgungsrenten; 
7) Unterstützungen, welche freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Ver- 
pflichtung an Andere gewährt werden. Dieselben sind dagegen in der 
Person des Empfängers nicht steuerpflichtig; 
8) Vermögens= und Kapitalverluste. 
§ 12. 
Ort der Veranlagung. 
Ort der Die Veranlagung erfolgt für die Steuerpflichtigen immer nur an einem Orte 
heronlagung.deg Fürstenthums und zwar aus der Gesammtheit ihres steuerpflichtigen Einkommens.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.