o 1902
8 24.
netralborsen Wer die nach § 23 a bis ! von ihm erforderten Angaben, Auskünfte und
- ér Anzeigen innerhalb der bestimmten Fristen nicht oder unvollständig oder unrichtig
vhichieien bewirkt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis 100 Mk. belegt werden.
*-
en t Reichs-, Staals= und Gemeindebehörden haben dem betreffenden Gemeindevor-
« Akt-drum ftandc (VectrctckdesGtstöbcztrkchdasBekzctchtnfsdchkfoldsmchhNnnnnckalioncn,
PensionenWartcgcldckLöhnetusddtenftltchessNcbcncuumhmcuisfioeinschließlich
der Naturalbezüge ihrer Beamten, Hülfskräfte und Arbeiter zu dem im § 23
Abs. 1 bestimmten Zeitpunkte unausgefordert einzureichen.
Die Bestimmung des § 23 cx sindet Anwendung.
Dem Veranlagungskommissar (§ 40) und dem Vorsitzenden der Bernfungs-
kommission (§ 49) haben die vorbezeichneten Behörden auf Ersuchen auch Einsicht
in die betreffenden Bücher, Akten, Urkunden u. s. w. zu gestatten oder Abschriften
aus denselben zu übersenden, sofern nicht reichs= oder landesgesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
8 26.
ul an und Alle diejenigen nach § 2 unter 1 bis 3 stenerpflichligen Personen, welche ein
bresin Kapitalvermögen (§ 19) in Höhe von 1500 Mk. oder mehr eigenthümlich besitzen
oder weschen die Verpflichtung zur Zahlung von abzugsfähigen Schuldenziusen
oder Lasten (6 11 I umier ! und 2) obliegt, sind verpflichtet, alljährlich inner-
halb des Monats August ein Kapital= und Schuldenverzeichniß nach einem vom
Ministerium vorzuschreibenden Formular einzureichen. In dem Formulare sind
a) das Kapitalvermögen mit seinem Ertrage und zwar:
an) Renten, Hypotheken, Grund= und Handschriftsforderungen einzeln mit
Angabe der Schuldner und des Zinsfußes,
bp) lediglich zinstragende Werthpapiere (Staats-, Gemeinde= und sonslige
Obligationen, Eisenbahnprioritäten u. s. w.) fummarisch mit Angabe
der Zinseinnahmen nach der Höhe des Zinfußes geordnet,
cc) Werthpapiere mit Dividendenerträgniß (mit und ohne sog. Altienzinsen)
summarisch und unter Angabe der in dem der Veranlagung vorher-
gegangenen Jahre vereinnahmien Dividenden und bezw. Aktienziusen,