Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904 %% 
Ermittelungsversahren soweit vorgeschritten ist, daß nach dem Ablause der für 
die Bergwerle bestimmten Ausschlußfrist der gleichzeitigen Anlegung des Grund- 
buches für die Vergwerse und die dazu gehörenden Grundstücke voraussichtlich kein 
Oindernis entgegensteht. Die Anlegung des Grundbuchblattes für ein Bergwerk 
darf erst erfolgen, wenn nach dem Ablaufe der Ausschlußfrist für die dazu gehören- 
den Grundstücke die gleichzeitige ÜUbernahme dieser auf das Grundbuchblatt ge- 
schehen kann. 
Rudolstadt, den 12. August 1904. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Zustlzabteilung. 
DDr. Körbitz.
	        
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