Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

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gebräuchliche Ausdrücke oder — sosern es sich um Sectelegramme handelt — durch 
Buchstaben dargestellte Zeichen des allgemeinen Handelskoder enthalten. Für Tele 
gramme in offener Sprache sind neben der dentschen solgende Sprachen gesiattet: 
anamilisch, arabisch, armenisch, dänisch, englisch, slämisch, französisch, griechisch, 
hebräisch, holländisch, italienisch, japanisch, lateinisch, luxemburgisch, malayisch, 
norwegisch, persisch, portugiesisch, rumänisch, schwedisch, siamesisch, flavisch (böhmisch, 
bulgarisch, kroatisch, illyrisch, polnisch, russisch, kleinrussisch, ruthenisch, serbisch, 
slavonisch, slovakisch, slovenisch), spanisch, ungarisch und türkisch. Bei der Nieder 
schrift der in fremden Sprachen abgesaßten Telegramme sind lateinische oder deutsche 
Schriftzeichen anzuwenden. Für Telegramme, die streckenmeise oder ausschliesslich 
durch Telegraphen der im Deutschen Reich gelegenen Eisenbahnen zu befördern 
sind, ist jedoch die Fassung in deutscher Sprache Bedingung, soweit nicht für 
einzelne Bahnen und Stationen der Gebrauch fremder Sprachen ausdrücklich nach 
gegeben wird. Werden Telegramme vom Bahntelegraphen bei der Weiterbeförderung 
zurückgewiesen, weil sie in einer fremden Sprache abgefaßt sind, so werden sie mit 
der Post weitergesandt. 
zw. Als „Telegramme in verabredeter Sprache“ werden diejenigen 
Telegramme angesehen, deren Text aus Wörtern besteht, die weder in einer noch 
in mehreren der für den telegraphischen Verkehr in offener Sprache zugelassenen 
Sprache verständliche Säte bilden. 
Diese Wörter müssen, gleichviel ob es wirkliche oder künstliche sind, auo Silben 
bestehen, die sich nach dem Gebrauch der deutschen, englischen, französischen, hol 
ländischen, italien ischen, portugiesischen, spanischen oder lateinischen Sprache auo 
sprechen lassen: sie dürsen höchsiens 10 Buchstaben nach dem Morsealphabet enthalten. 
Wortbildungen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden der chiffrierten 
Sprache zugerechnet und demgemäß taxiert: doch werden diejenigen, die durch sprach 
widrige Zusammenziehung zweier oder mehrerer Wörter der ossenen Sprache gebildet 
sind, überhaupt nichl zugelassen. 
r. Unter „Telegrammen inchiffrierter Sprache“ versteht man diejenigen 
Telegramme, deren Text gebildet wird: 
aus einzeln, in Gruppen oder Reihen stehenden arabischen Zifsern mit 
geheimer Bedentung oder aus einzeln, in Gruppen oder Reihen stehenden 
Buchstaben mil geheimer Bedeutung: 
2. aus Wörtern, Namen, Buchstabenausdrücken oder Zusammenstellungen,
	        
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