1904
gebührenpflichtige Dienstnotiz, deren Absendung durch einen Fehler des
Betriebs veranlaßt worden ist (vgl. auch § 22, u..
I) der volle Betrag der für eine Antwort vorausbezahlten Summe, wenn
das Ursprungstelegramm unbestellbar gewesen ist oder der Empsänger die
Annahme des Antwortscheins verweigert hat:
# der Unterschied zwischen dem Werte eines Scheines für die voranobezahlle
Antwort und der Gebühr für das unter Benutzung des Scheines auf
gelieserte Telegramm, sofern er mindestens 80 beträgl:
h) die Gebühr für die bei der Beförderung ausgelassenen Wörter, wenn sie
mindestens 80 beträgt und der Fehler nicht durch eine gebühreupflichtige
Dienstnotiz berichtigt worden ist.
Die Beschwerden oder Rückforderungen sind bei der Ausgabeanstalt einzureichen.
Als Beweisstück ist beizufügen:
eine schriftliche Erklärung der Bestimmungsanstalt oder des Empsängere,
wenn das Telegramm verzögert oder nicht angekommen ist,
die dem Empfänger zugestellte Ansfertigung, wenn es sich um eine Eut
stellung handelt.
im. Bei Rückforderungen wegen Entstellungen muß nachgewiesen werden, daß
und durch welche Fehler das Telegramm derart entstellt ist, daß es seinen Zweck
nicht hal erfüllen können.
z. Jeder Anspruch auf Erstatlung der Gebühr muß bei Verlust des Anrechlo
binnen fünf Monaten, vom Tage der Auflieferung des Telegramms an gerechuet,
anhängig gemacht werden.
Wer einen Antrag auf Erstattung von Telegrammgebühren stellt, hat eine
GVBebühr von 20 .F zu entrichten. Diese Gebühr wird zurückgezahlt, wenn der
Erstattungsantrag sich als begründet erweist.
v. In den Fällen unter II a, h, e und bezieht sich die Erstattung ledig
lich auf die Gebühr einschließlich der Nebengebühren für die Telegramme selbst,
die verzögerl, entstellt oder nicht angekommen sind, und auf die Gebühren für die
im §& 22 vorgesehenen Telegramme, nicht aber auf die Gebühren für solche Tele
gramme, welche durch die Verzögerung, Entstellung oder Nichtanlunft jener Tele
gramme etwa veranlaßt oder nutzos gemacht worden sind.
n. Gebühren, die bei der Aufgabe zu wenig erhoben sind oder vom Empfänger