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haben Verhandlungen wegen Verlängerung des Staatsvertrages vom 19. Februar 1877
sowie des Akzessionsvertrageo vom 23. April 1878, betreffend Errichtung des ge-
meinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts zu Jena eröffnen lassen und zu
Bevollmächtigten bestellt:
Seine Majestät der König von Preußen
Allerhöchstihren Geheimen Oberjustizrat Professor Ior. Vierhaus,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
Höchstihren Geheimen Staatsrat I##r. Körbitz,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Höchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat Ir. phil. Karl Rothe,
Exzellenz, und
Höchstihren Geheimen Iustizrat Hugo Trantvetter,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren Staatsrat Trinks,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Staatsrat Geier,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Erust zu Hohenlohe-Langenburg, Regierungs-
verweser in den Herzogkümern Sachsen-Coburg-Gotha
Höchstihren Staatsminister I##r. Hentig, Cxzellenz,
Seine Durchlaucht der regierende Fürstl Heinrich XIV. Reuß Jüngerer Linie,
Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. Hanitsch,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie
Höchstihren Geheimen Staatsrat Graesel.
Von diesen Bevollmächtigten ist nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalt
allseitiger Ratifikation abgeschlossen worden.
81.
Die durch den Staatsvertrag vom 19. Febrnar 1877 und Alzessionsvertrag vom
23. April 1875 hinsichtlich des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts
in Jena errichtete Gerichtsgemeinschaft wird vom 1. Oktober 1904 an dergestalt
verlängert, daß sie bis zum 1. Oktober 1929 von keinem der vertragschließenden
Teile gekündigt werden kann.
Vom I. Oktober 1929 an steht jedem der vertragschließenden Teile die Kündigung