Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904 oꝛ 
haben Verhandlungen wegen Verlängerung des Staatsvertrages vom 19. Februar 1877 
sowie des Akzessionsvertrageo vom 23. April 1878, betreffend Errichtung des ge- 
meinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts zu Jena eröffnen lassen und zu 
Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Majestät der König von Preußen 
Allerhöchstihren Geheimen Oberjustizrat Professor Ior. Vierhaus, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
Höchstihren Geheimen Staatsrat I##r. Körbitz, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen 
Höchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat Ir. phil. Karl Rothe, 
Exzellenz, und 
Höchstihren Geheimen Iustizrat Hugo Trantvetter, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren Staatsrat Trinks, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchstihren Staatsrat Geier, 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Erust zu Hohenlohe-Langenburg, Regierungs- 
verweser in den Herzogkümern Sachsen-Coburg-Gotha 
Höchstihren Staatsminister I##r. Hentig, Cxzellenz, 
Seine Durchlaucht der regierende Fürstl Heinrich XIV. Reuß Jüngerer Linie, 
Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie 
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. Hanitsch, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie 
Höchstihren Geheimen Staatsrat Graesel. 
Von diesen Bevollmächtigten ist nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalt 
allseitiger Ratifikation abgeschlossen worden. 
81. 
Die durch den Staatsvertrag vom 19. Febrnar 1877 und Alzessionsvertrag vom 
23. April 1875 hinsichtlich des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts 
in Jena errichtete Gerichtsgemeinschaft wird vom 1. Oktober 1904 an dergestalt 
verlängert, daß sie bis zum 1. Oktober 1929 von keinem der vertragschließenden 
Teile gekündigt werden kann. 
Vom I. Oktober 1929 an steht jedem der vertragschließenden Teile die Kündigung
	        
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