Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundsechzigster Jahrgang. 1905. (66)

  
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Für jede Woche kommt nur ein Beitrag in Anrechnung. 
Innenseite der Ouittungskarte Formular B. 
  
Die Marken sind, von oben links beginnend, in fortlaufender Reihe einzukleben. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
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1. Bei freiwilliger Versicherung sind Marken derjenigen Versicherungsanstalt 
zu verwenden, in deren Bezirke die Versicherten beschäftigt sind oder, sofern 
eine Beschäftigung nicht stattfindet, sich aufhalten. 
Wahl der Lohnklasse frei (8 145). 
Dabei steht ihnen die 
2. Sämtliche Marken sind bei Ordnungsstrafe bis zu 20 Mark 
u entwerten. Versicherte dürfen Marken nur dadurch entwerten, daß auf 
enselben der Entwertungstag in Ziffern, z. B. 15. 3. 066., angegeben wird. 
Bei Selbstversicherern, welche als Entgelt für ihre Beschäftigung nur 
freien Unterhalt erhalten (§ 3 Abs. 2) oder eine nur vorübergehende nach 
§ 4 Abs. 1 nicht versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, ist die Ent- 
wertung der Marken zugleich Voraussetzung des 
den Arbeitgeber (§ 145 Abf. 2). 
Gstattungsanspruchs an 
3. Freiwillige Beiträge dürfen für eine länger als ein Jahr zurückliegende Zeit 
sowie nach eingetretener Erwerbunfähigkeit nachträglich oder für die fernere 
Dauer der Erwerbsunfähigkeit nicht entrichtet werden (8 146). 
  
  
Aufrechnung. 
  
  
  
  
  
  
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwerter muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
Jede Marke Jede Marke Jede Marke Jede Marke 
muß entwertet muß entwertet muß entwertet muß entwertet 
werden. werden. werden. werden. 
  
  
  
  
Zahl der Wochen, 
für welche 
Beiträge entrichtet find 
     
       
   
in Lohnklasse 
  
  
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III 
  
  
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Dienstsiegel #(Ort und 
der 
Aufrechnungs- 
stelle. 
(Auf- 
stelle:)
	        
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