1905 *
Vorschriflen,
die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Instizdienst
betreffend.
Erster Teil.
Die erste juristische prüsung.
8I.
Das Gesuch um Zulassung zur ersten juristischen Prüfung ist an den Prä-
sidenten des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts in Jena zu richten.
Dem Gesuche sind beizusügen:
I. das Reifezeugnis eines deutschen humanistischen Gymnasinms:
2. das Zeugnis über die Militärverhältnisse:
3. die Universitäts-Abgangszengnisse sowic die Zeugnisse über den Besuch von
seminaristischen und sonstigen Ubungsvorlesungen:
ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, in welchem insbesondere
der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist und die Rechtsgebiete zu
bezeichnen sind, denen etwa der Prüfling vorzugsweise Fleiß und Interesse
zugewandt hat, auch anzugeben ist, ob, während welcher Zeit, und wo der
Prüfling seiner aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Marine
genügt hat.
Gesuch und Lebenslauf sind von dem Prüfling eigenhändig zu schreiben.
Die näheren Bestimmungen in betreff der über den Besuch von Ubungs-
vorlesungen vorzulegenden zeugnisse werden von dem Oberlandesgerichtspräsidenten
bekaunt gemacht.
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82.
Liegt zwischen dem Abgange von der Universität und dem Gesuche um Zu-
lassung zur ersten Prüfung ein Zeitraum von mehr als einem Jahre, so hat der
Prüfling über seine Führung während dieses Zeitraums ein Zeuguis der Obrig-
keit des Aufenthaltvortes vorzulegen.
8 3.
Nach Prüfung des Gesuchs hat der Präsident des Oberlandesgerichts die
Zulassung oder Zurückweisung des Prüflings zu verfügen.