Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

1906 33 
Gesetzjammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
6. Stück bom Jabre 1906. 
XIV. Minijterial- Vekanntwachung 
vom 31. März 1906, 
betreffend die Anweisung für die Vornahme der gerichtlichen Leichenöffnung. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist die unterm 
27. Dezember 1895 veröffentlichte Anweisung für die Vornahme der gerichtlichen 
Leichenöffnung (Ges.-Samml. 1896 S. 11) aufgehoben und durch neue Vorschriften 
erseht worden, welche den zuständigen Behörden und Beamten, bezüglich des ge- 
meinschaftlichen Landgerichts hier im Einverständnis mit den beteiligten Staats- 
regierungen, zur Nachachtung zugefertigt worden sind. 
Rudolstadt, den 31. März 1906. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Zustizabteilung. 
Dr. Körbiß. 
XV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 12. Mai 1906, 
betressend den mit dem Königreich Preußen wegen Regelung der Lotterie= 
Verhältnisse abgeschlossenen Staatsvertrag und den zum Staatsvertrag 
über die Vereinigung der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie und der 
Hessischen Landeslotterie vom 15. März 1902 vereinbarten Zusatzvertrag. 
Der seitens der Fürstlichen Staatsregierung mit den Staatsregierungen von 
Preußen bez. Hessen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg 
Farstl. Schwarzb.-Rudolll. Gesetsammlung I.XVl. 
Ausgegeben in Rudolftadt am 24. V 1906.
	        
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