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Sachsen-Coburg und Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ä. L.,
Schaumburg-Lippe und Lippe unterm 17. Juni 1905 zu Eisenach wegen Regelung der
Lotterieverhältnisse abgeschlossene Staatsvertrag nebst Schlußprotokoll und der unter
dem gleichen Tage ebendaselbst zwischen den Vertragsstaaten der früheren Thüringisch-
Anhaltischen Staatslotterie und dem Grohherzogtum Hessen vereinbarte Zusatz=
vertrag zu dem Staatsvertrag über die Vereinigung der Thüringisch-Anhaltischen
Staatslotterie und der Hessischen Landeslotterie vom 15. März 1902 (Ges.-Samml.
1902 S. 155) werden nach erfolgter allseitiger Höchster Bestätigung und nach
Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Rudolstadt, den 12. Mai 1906.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
Frhr. v. d. Recke.
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Staatsvertrag
wischen Preußen und den bei der Pessisch-Thüringischen Slaalstolterie
beleiligten Slaaten zur Negelung der Lolterieverhällnisee.
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen und die Landesherren der
an der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten, nämlich Seine
Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, Seine Königliche Hoheit
der Grosherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, im Namen seiner Königlichen
Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Seine Durchlaucht der Erbprinz
Ernst zu Hohenlohe-Langenburg, Regierungsverweser in den Herzogtümern Sachsen-
Coburg und Gotha, Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, Seine Durchlancht der
Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-
Rudolstadt, im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß älterer Linie Seine
Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie, Regent des Fürstentums Reuß älterer
Linie, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe und Seine Erlaucht der
Regent des Fürstentums Lippe, Graf Leopold zur Lippe-Biesterfeld übereingekommen