Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

1906 
zuzustellen: 
Bemerkungen. 
  
  
Bei Pfändung des Diensteinkommens der ihnen 
unlerstellten, Gehalt empfangenden Offiziere und 
Beamien einschließlich der aggregierten Offiziere, 
jedoch mil Ausnahme der Offiziere bei den Pionier- 
Bataillonen und der à la suite der Truppenteile 
siehenden Ossizierc. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
der Regimentskommandeurc, der Kommandcure 
der selbständigen (nichtregimentierten) Bataillone 
— ausschließlich der Pionicr-Valaillone), — der 
Unteroffizierschulen, der Unteroffiziervorschulen, 
der Mililär-Knaben-Erziehungs-Anstalt, des Lehr- 
Regiments der Feldartillerie= Schießschule, der 
Fußarlillerie = Schießschule, des Vorstandes der 
Versuchsabteilung der Verkehrstruppen, des Dirck- 
lors der Mililär-Eisenbahn, des Chess der Versuchs- 
lompagnie der Artillerie-Prüsungs-Kommission 
sowie der Kommandeure der Landwehrbezirke J, 
II, III und IV Berlin2#); 
der Platzmajore mit Ausnahme der in Berlin 
und Potsdam#); 
der Korps-Gencralärzle, der Oberärzte und der 
Assistenzärzte bei den Sanitätsämtern, der General- 
oberärzte, der Garnisonärzte mil Ausnahme der 
in Berlin und Potsdam)), der Chefärzte des 1. 
und 2. Garnisonlazaretts in Berlin, der Stabs- 
ärzte bei den Sanitäts-Inspeklionen, sowie der 
Korpsstabsapotheker und Stabsapotheker; 
  
Bei Pföndung des Diensteinkommens 
der à u #uilo der Truppenkeile slehenden 
Olsiziere — soweit diese nicht unler 1 
bis IV gehören — und der 
Pionierbatoillonen befindlichen Olfiziere 
hat die Zustellung an das Kriegs 
ministerium (siehe ild. Nr. V) zu er- 
lolgen, betrefsfs der zur Kavalleric-Tele- 
graphenschule gehörigen und der zu ihr 
kommandierten Olssiziere an den Kom- 
mandeur des Telegraphen-Bataillons 
Nr. 1. 
1) Betresss der #emmntun der 
Pionier-Vakaillone siche lsd. Rr. 
u der Kommandeure der 
Übrigen Landwehrbezirke gile Isd. Nr. VI. 
n der e n Berlin 
und getem, liehe I#d. Nr. 1. 
") Wegen dieser Garnisonärzte siehe 
(sd. Nr. III, 3.
	        
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