1906
zuzustellen:
Bemerkungen.
Bei Pfändung des Diensteinkommens:
des Kommandeurs der Iunfanterie- Schießschule,
des Präses der Gewehr-Prüsungs-Kommission,
des Kommandeurs der Militär-Turnanstalt;
der Platzmajore in Berlin und Potsdam;
der Garnisonärzte in Berlin und Potsdam;
der Militär-Intendanturbeamten bei der Inten-
dantur zu III mit Ausnahme des Militärinten-
damen?);
der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in Berlin;
der Militärjustizbeamien beim Gouvernement und
bei der Kommandamtur Berlin;
der der Intendantur zu III unterstellten Beamten
des Militärbauwesens.
Bei Pfändung des Diensteinkommens:
der Offiziere und Beamten der Feldzeugmeisterei
mit Ausnahme des Feldzeugmeisters 15, jedoch ein-
schließlich der Inspizienten der Wassen, des Feld-
und Fußartilleriematerials sowie des Truppen= und
Trainfeldgeröts;
der Offiziere und Beamten der Inspektionen der
hnischen Instituie der Insanterie und der Artillerie,
der Gewehrfabriken, der Munitionssabrik, des
Artillerie= Konstruktionsburcaous, der Artillerie.
werkstätten, der Geschützgießerei, der Geschoßfabrik,
der Feuerwerkslaboratorien, der Pulversabriken
und des Militörversuchsamts;
der Offiziere und Beamten der Artilleriedepot-
Inspektionen, der Artilleriedepot-Direktionen und
der Artilleriedepots;
der Offiziere der Train-Juspektion, der Train-
Direktionen und der Traindepots.
*) Wegen des Militärintendanien siehe
tsd. Nr. V.
1% Wegen des Feldzeugmeisterd siehe
isd. Nr. V.