Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

1906 
  
zuzustellen: 
Bemerkungen. 
  
  
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
des Kommandeurs der Iunfanterie- Schießschule, 
des Präses der Gewehr-Prüsungs-Kommission, 
des Kommandeurs der Militär-Turnanstalt; 
der Platzmajore in Berlin und Potsdam; 
der Garnisonärzte in Berlin und Potsdam; 
der Militär-Intendanturbeamten bei der Inten- 
dantur zu III mit Ausnahme des Militärinten- 
damen?); 
der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in Berlin; 
der Militärjustizbeamien beim Gouvernement und 
bei der Kommandamtur Berlin; 
der der Intendantur zu III unterstellten Beamten 
des Militärbauwesens. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
der Offiziere und Beamten der Feldzeugmeisterei 
mit Ausnahme des Feldzeugmeisters 15, jedoch ein- 
schließlich der Inspizienten der Wassen, des Feld- 
und Fußartilleriematerials sowie des Truppen= und 
Trainfeldgeröts; 
der Offiziere und Beamten der Inspektionen der 
hnischen Instituie der Insanterie und der Artillerie, 
der Gewehrfabriken, der Munitionssabrik, des 
Artillerie= Konstruktionsburcaous, der Artillerie. 
werkstätten, der Geschützgießerei, der Geschoßfabrik, 
der Feuerwerkslaboratorien, der Pulversabriken 
und des Militörversuchsamts; 
der Offiziere und Beamten der Artilleriedepot- 
Inspektionen, der Artilleriedepot-Direktionen und 
der Artilleriedepots; 
der Offiziere der Train-Juspektion, der Train- 
Direktionen und der Traindepots. 
  
*) Wegen des Militärintendanien siehe 
tsd. Nr. V. 
1% Wegen des Feldzeugmeisterd siehe 
isd. Nr. V.
	        
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