Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 1906. (67)

1906 *d 
Gesetztammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
14. Stück vom Jahre 1906. 
XXIX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 13. Angust 1906, 
den Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar und 
Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von Esperstedt 
nach Oldisleben betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten bringen wir den Staats- 
verkrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar und Schwarzburg-Rudolstadt 
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Esperstedt nach Oldisleben vom 9. Juli 1906 
im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntnis, nachdem derselbe ratisiziert worden isl. 
Rudolstadt, den 13. Angust 1906. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Frhr. v. d. Recke. 
Staatsvertrag, 
belreffend den Lau der Eisenbahn von Espersledl nach Oldisleben. 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog von Sachsen haben behufs Vereinbarung über die Herstellung 
einer Nebeneisenbahn von Esperstedt nach Oldisleben zu Bevollmächtigken ernannt: 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
Höchstihren Geheimen Staatsrat Carl von Holleben, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog 
Höchstihren Ministerialdirektor Dr. C. Slevogt, 
Fürnl. Schwarzb.-Rudoll. Gesetzsammlung I.XVII. 18 
Ausgegeben in MAUndolfladt am 21. August 1906.
	        
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