1906 *d
Gesetztammlung
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
14. Stück vom Jahre 1906.
XXIX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Angust 1906,
den Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar und
Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von Esperstedt
nach Oldisleben betreffend.
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten bringen wir den Staats-
verkrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar und Schwarzburg-Rudolstadt
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Esperstedt nach Oldisleben vom 9. Juli 1906
im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntnis, nachdem derselbe ratisiziert worden isl.
Rudolstadt, den 13. Angust 1906.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
Frhr. v. d. Recke.
Staatsvertrag,
belreffend den Lau der Eisenbahn von Espersledl nach Oldisleben.
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Sachsen haben behufs Vereinbarung über die Herstellung
einer Nebeneisenbahn von Esperstedt nach Oldisleben zu Bevollmächtigken ernannt:
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
Höchstihren Geheimen Staatsrat Carl von Holleben,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog
Höchstihren Ministerialdirektor Dr. C. Slevogt,
Fürnl. Schwarzb.-Rudoll. Gesetzsammlung I.XVII. 18
Ausgegeben in MAUndolfladt am 21. August 1906.