Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 100 
Mufler LI. 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.= 
Den (Vor- und Fomilienname, Diensgrad und Truppenteil ufw.) ist gegenwärtiger An- 
stellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
–. , Jahren —. .Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und die Kommunalbehördeu usw. des Bundesstaats, dessen 
Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Aunstellung in einer der den Militär- 
anwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unter- 
beamtenstellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu 
berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente vonDff. monatlich. 
N. N., den ten 19 
Ema-U (Behörde, die über die Gewährung des 
Ankellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: —Jahre. 
(r. des Angtellungsscheins.) (Anlerschrist des Militärworgesehlen.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
) Der Anstellungsschein ist in Form eines Buches — wie dle Militärpässe — anzulegen und erhält 
einen Umschlag von gelber Farbe. Die Borderfelte des Umschlags is mit einem großen Reichsadler zu ver- 
lehen. Dem Ungellungsscheine werden Nachrichlen über den Bezug der Rente und über die Anpeellung seiner 
Inhaber im Zivildlenste vongedruckt.
	        
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