Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

8 1907 
Fürstliches Amtsgericht. 
In der Aulage übersenden wir beglaubigte Abschrift des — 
Testaments — Erbvertrags — vom sowie de 
weitere Testament — Erbvertrag — vom 
de nach der Sterbeurkunde des Standesamts in 
(Sterberegister Nr. ) am 190 ver- 
storbenen uaus ·. 
DicEcöffmmghathn. 190 stattgefunden. 
Die Gebühr für die — Errichtung — Aufbewahrung — ist 
berechnet nach einem Werte ov. Mark. 
Die Gebühr für die Eröffnung ist — berechnet nach einem Werte 
von ...... Mark — noch nicht berechnet. 
Über Veränderungen in der Person der Erben, Vermächtuisnehmer 
oder Testamentsvollstrecker oder über die Wohnung dieser Personen ist 
— nichts — folgendes — das aus dem auliegenden Auszug aus 
dem Eröffnungsprotokoll Ersichtliche — bekannt geworden 
  
Der anliegende Auszug aus dem Eröffnungsprotokoll enthält 
Angaben zur Beurteilung der Rechtsgültigkeit de privatschriftlichen 
Testament vom 
An 
das Erbschaftssteneramt 
in
	        
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