1907 168
Anlsage 3.
Geflügelpaß.
(Dieser Paß hat eine Gültigkeilsdauer von 8 Tagen.)
Herkunftsort der Tiere:
Landratsamtsbezirk:
Bundesstaat: Schwarzburg-Rudolstadt.
Besibers:
Name und Wohnort des 8 lei
egleiters:
Geflügelgattung:
Stückzahl:
Etwaige besondere Merkmale:
Bestimmungsort:
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation:
, den 19
(Dienßtstempel.) Die Ortsbehörde: