Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

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als vorhanden angenommen werden, wenn für gewisse Dienstzweige die Prüfung. 
bestanden oder der Vorbereitungsdienst zum größeren Teile zurückgelegt ist. 
Verlin, den 8. Juli 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Wermuth. 
II. 
Verzeichnis 
der den Militäranwärtern usw. im Staatsdienst des Fürstentums 
Schwarzburg-Rudolstadt vorbehaltenen Stellen. 
A. Ausschließlich mit Militäranwärtern und — soweit es sich um Unter- 
beamtenstellen handelt — mit Inhabern des Anstellungsscheins zu besetzende Stellen 
(5 3 der Grundsätze): 
1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden außer bei der Ministerial- 
abteilung, bei der die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden (bei 
der Geheimen Kanzleiz: 
Kanzlisten, Kopisten, Botenmeister, ständige Hülfsschreiber: 
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
ai) Gerichtsvollzieher, Aufseher in Strafaustalten, Steueraufseher, mit dem 
Vorbehalte, vorübergehend auch Zivilaspiranten des höheren Steuer= 
dienstes als solche zu verwenden, 
b) Unterbeamte: 
Gefängniswärter, Straßenwärter, Chausseegelderheber, soweit solche im 
Staatsdienste angestellt sind, 
Kastellane und Hausmeister, Diener, Beidiener und Boten, Exekutoren. 
B. Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern zu besetzende Stellen (6 4 
der Grundsätze) bei allen Behörden mit Ausnahme des Ministeriums: 
Registratoren, 
Gerichtsschreibergehülfen, 
Straßenoberaufseher.
	        
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