Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 l81 
Anlage 2. 
Viehpaß für Schafe — Giegen — Schweine. 
(Nichtzutreffendes durchstreichen.) 
(Dieser pe hat eine Gũlligleitsdauer von ð Tagen.) 
  
Herkunftsort (lebter dauernder Standort) der Tiere: 
Landratsamtsbezirk: 
Bundesstaat: Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
  
Tierbesitzers: 
Name und Wohnort des (d. i. der Wirtschaftebesitzer am Herkunftsorte) 
Tierbegleiters: 
Tiergattung: 
Stückzahl: 
Geschlecht (bei Zuchtvieh): 
  
Besondere Merkmale: 
  
Bestimmungsort: 
  
Angabe des Weges bis zur Eintrittsstation: 
  
, den 19