1)2 1907
57.
Die Ausfüllung der Haushaltungslisten hat am 2. Dezember zu erfolgen.
Etwa nötig werdende Nachzählungen des Viehes sind ũberall auf den Stand der
Viehhaltung in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember d. J. zu beziehen. Die Zählung
der Schlachtungen hat sich auf den Zeitraum vom 1. Dezember 1906 bis zum
30. November 1907 zu erstrecken.
ʒ .
Vom 2. Dezember mittags ab haben die Gemeindevorstände bezw. Vertreter
der Gutsbezirke die Wiedereinsammlung der Haushaltungslisten beginnen und
spätestens bis zum Abend des 1. Dezember beenden zu lassen.
Bei und nach der Einsammlung sind die Haushaltungslisten einer genauen
Prüfung auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausfüllung zu unterwerfen.
Die erforderlichen Ergänzungen und Berichtigungen sind sofort zu veraulassen.
89.
Auf Grund der geprüften Haushaltungslisten haben die Gemeindevorstände
bezw. Vertreter der Gutsbezirke die ihnen zugegangene Gemeinde Kontrolliste
auszufüllen.
Die Kontrolliste ist am Schlusse von dem Gemeindevorstand bezw. Vertreter
des Gutsbezirks mit einem Zeugnisse des Inhalts zu versehen, daß sie geprüft
und richtig befunden worden ist. Darauf ist sie nebst den sämtlichen nach der
laufenden Nummer geordueten Haushaltungslisten spätesteus bis zum 20. De-
zember d. J. an das zuständige Landratsamt einzusenden.
8 l0.
Das Landratsamt hat zunächst zu erörtern, ob das Zählungsmaterial aus
sämtlichen Ortschaften seines Bezirks vollständig eingegangen ist, andernfalls wegen
schleuniger Einsendung das Nötige zu verfügen. Sodann hat es das Material
insbesondere auch darauf zu prüfen, ob die Gemeindevorstände bezw. Vertreter der
Gutsbezirke den Gemeindekontrollisten die Richtigkeitszeugnisse in gehöriger Form
beigefügt haben. Hierauf ist das gesamte Material nach Amtsgerichtsbezirken
alphabetisch geordnet bis spätestens zum 11. Jannar 1908 dem Statistischen
Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten in Weimar zu übermittelu.