Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

as 1907 
nachrichten bei Verurteilungen, die einen Norwegischen Staatsangehörigen betreffen, 
in gleicher Weise zu erfolgen, wie sie für den Austausch mit den anderen fremden 
Ländern vorgeschrieben ist (Vergl. Bekanntmachung vom 13. April 1901, 
Ges.-S. S. 89). 
Rudolstadt, den 4. Juni 1907. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Justizabteilung. 
Dr. Körbit.