Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 71 
VII. S. 109. In der lebten Zeile des § 23 ist hinter „Bezirks“ ein) 
zu setzen und am Schluß der Seite folgende Fußnote aufzunehmen: 
)bezw. des Aushebungsbezirkes, sobald der Vezirk in zwei oder mehrere Aushebungs- 
bezitle geteilt Isl(§) 
VllI.S.-)0JstdcmNachtmgvom23.JnlI100411tasttck1V»(11" 
hinter „(Aulage A)“ einzuschalten: I. 
Ferner sind daselbst die Worte zu streichen „mit entsprechender Titel- 
änderung“. 
IX. S. 115—117. Anlage A ist durch den anliegenden Neudruck, An 5. 
lagen A und AI zu ersetzen. 
X. S. 118. In der Aulage B ist in der Bezeichnung der Farben der Be- 
stimmungstäfelchen die Zeile „grün: für besondern schwere Zugpferde“ zu ersetzen durch: 
hellartn: für schwere Buoblerde 
dunkelgrün: „ II. 
XI. S. 119. In der Äulage c le ist die vierte Zeile von „und“ ab zu 
streichen und wie folgt zu ersetzen: 
, die Funkentelegraphen= und Fernsprech- 
Abteilungen, die Feldluftschiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken- 
und Sanitätswagen der Sanitätskompagnien sowie die Sanitätswagen 
o Feldlazarette. 
XII. S. 119. In der Anlage C ist der Abschnitte zu streichen und dafür zu setzen: 
5 Schwere Zuypferde le 9 Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die 
Krenzungsprodutte, 11 den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche 
zum gleichmäßigen Ziehen großer Lasten geeigneten Warmblüter, die 
infolge ihrer Masse mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu er- 
nähren sind. Davon sind zu bestimmen: 
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres möglichst 
nicht zu hroße, kurze und gängige Kaltblüter (Klasse 1); 
für i die Festungs- 
Luftschiffer-Trupps, die (. Etappen- Mmiitionskolonnen sowie für besonders 
festgesetzte Fuhrparkkolonnen die übrigen schweren Pferde (Klasse II). 
XIII. S. 125. In der Aulage L) ist die Spalte „besonders schwere Zug- 
pferde“ zu streichen und durch folgende Spalte zu ersetzen: 
S
	        
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