1907 55
Gesetzfsammlung
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
16. Stück vom Jahre 1907.
XXI. Ministerial= Verauntmachung
vom 17. September 1907,
betreffend Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900.
Die nachstehenden Auderungen der Postordnung vom 20. März 1900 (Ges. S
S. 197) werden hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Rudolstadt, den 17. September 1907.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
Freiherr v. d. Recke.
Anderungen
der
Vostordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs
vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden
Punkten geändert.
1) Der § 3 „Anßenseite“ erhält folgende Fassung:
1 Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den die
Beförderung betreffenden Angaben seinen Namen und seine Adresse vermerken; diese
sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe ( 14) und bei
Postauweisungen 20), auch durch ausgellebte Zettel hergestellt werden.“
Furstl. Schwargb.-Rudolst. Geselammlung I.XV
ungrnnen in Rudolstadt am 21. Seplember 11r.