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XIX. Ministerial-Bekanntmachung
vom 16. Dezember 1910,
betreffend das Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche
und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905.
Die nachstehende in Nr. 53 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom
25. November 1910 veröffentlichte Bekauntmachung des Reichskanzlers vom 14. No-
vember 1910, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und
Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 betressend, wird unter Bezugnahme auf
die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Oktober 1907 (Ges.-S. 1907, S. 165)
hierdurch noch besonders zur Kenntnis gebracht.
Rudolstadt, den 16. Dezember 1910.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
In Vertreiung.
Dr. Körbitz.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im ösler-
reichischen Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis
der in den Anlagen 1 und 11 zum Viehsenchenübereinkommen zwischen dem Deutschen
Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesehbl. 1906 S. 287)
aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt:
Anlage I.
1. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Neudek“.
2. XIV. Fünfstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Humpoletz“.
3. XXII. Erstes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Oswiecim“.