1912 15
I) einer tabellarischen doppelten Berechuung des Flächeninhalts der in dem
Vermessungsrisse und der Karte (zu a und b) dargestellten einzelnen Eigen-
tumsstücke nebst dazu gehöriger Massenberechnung der ganzen dargestellten
Fäch,
4) dem Längenprosil eines in Stationen von nicht über 50 Metern nivellierten
Weges oder Masserlaufs von mindestens 3 Kilometern Länge mit Quer-
prosilen in Abständen von nicht über 100 Metern nebst Lageplan und den
zugehörigen Nivellementstabellen.
Die Probearbeiten müssen folgenden Bedingungen genügen:
a) Das Neb der Messungslinien der Stückvermessung muß für sich unab-
hängig kartierbar sein und die notwendigen Messungsproben einschließen. Es
henügt, das Linienneh auf ein oder mehrere Dreiecke zu gründen, deren
Seiten gemessen werden. Wenn aber der äußere Umfang des vermessenen
Komplexes auf polygonometrischem Wege ausgenommen wird, so sind auf
dem Stückvermessungsrisse die rechtwinkligen Koordinaten der Polygonpunkte
anzugeben und ist die Koordinatenberechnung beizufügen,
b) die Stückvermessung ist nach dem Verfahren der Vermessungsvorschriften
für die Katasterverwaltung oder nach einem ähnlichen Verfahren auszu-
führen,
) das Längennivellement muß entweder durch Anschluß an gegebene Punkte,
deren Höhe bekannt ist, oder durch Ausführung eines Kontrollnivellements
gegen unzulässige Fehler sichergestellt sein.
Sämtliche Probearbeiten sind mit der Namensunterschrift des Kandidaten zu
versehen. Sie sind ferner von dem Landmesser (Feldmesser) dahin zu bescheinigen,
daß sie zwar unter seiner Aussicht, jedoch von dem Kandidaten selbständig auf Grund
eigener örtlicher Aufnahme ausgeführt worden seien und daß die vorgenommene
Prüfung ihre Richtigkeit ergeben habe.
85.
Sind die von dem Kandidaten vorgelegten Nachweise, Zeugnisse, Arbeiten pp.
von der Prüfungskommission für ausreichend erachtet worden, so erteilt diese dem-
selben zunächst eine Probearbeit, die im Kopieren oder Reduzieren einer Karte besteht.
Als Vorbild für die Probekarte ist in der Regel eine der im Buchhandel käuflichen
topographischen Karten oder Pläne auszuwählen, welche im Maßstabe 1: 5000 bis
1:25000 entworfen sind und Horizontalkurven oder Bergzeichnungen, sowie Acker,
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