Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 15 
I) einer tabellarischen doppelten Berechuung des Flächeninhalts der in dem 
Vermessungsrisse und der Karte (zu a und b) dargestellten einzelnen Eigen- 
tumsstücke nebst dazu gehöriger Massenberechnung der ganzen dargestellten 
Fäch, 
4) dem Längenprosil eines in Stationen von nicht über 50 Metern nivellierten 
Weges oder Masserlaufs von mindestens 3 Kilometern Länge mit Quer- 
prosilen in Abständen von nicht über 100 Metern nebst Lageplan und den 
zugehörigen Nivellementstabellen. 
Die Probearbeiten müssen folgenden Bedingungen genügen: 
a) Das Neb der Messungslinien der Stückvermessung muß für sich unab- 
hängig kartierbar sein und die notwendigen Messungsproben einschließen. Es 
henügt, das Linienneh auf ein oder mehrere Dreiecke zu gründen, deren 
Seiten gemessen werden. Wenn aber der äußere Umfang des vermessenen 
Komplexes auf polygonometrischem Wege ausgenommen wird, so sind auf 
dem Stückvermessungsrisse die rechtwinkligen Koordinaten der Polygonpunkte 
anzugeben und ist die Koordinatenberechnung beizufügen, 
b) die Stückvermessung ist nach dem Verfahren der Vermessungsvorschriften 
für die Katasterverwaltung oder nach einem ähnlichen Verfahren auszu- 
führen, 
) das Längennivellement muß entweder durch Anschluß an gegebene Punkte, 
deren Höhe bekannt ist, oder durch Ausführung eines Kontrollnivellements 
gegen unzulässige Fehler sichergestellt sein. 
Sämtliche Probearbeiten sind mit der Namensunterschrift des Kandidaten zu 
versehen. Sie sind ferner von dem Landmesser (Feldmesser) dahin zu bescheinigen, 
daß sie zwar unter seiner Aussicht, jedoch von dem Kandidaten selbständig auf Grund 
eigener örtlicher Aufnahme ausgeführt worden seien und daß die vorgenommene 
Prüfung ihre Richtigkeit ergeben habe. 
85. 
Sind die von dem Kandidaten vorgelegten Nachweise, Zeugnisse, Arbeiten pp. 
von der Prüfungskommission für ausreichend erachtet worden, so erteilt diese dem- 
selben zunächst eine Probearbeit, die im Kopieren oder Reduzieren einer Karte besteht. 
Als Vorbild für die Probekarte ist in der Regel eine der im Buchhandel käuflichen 
topographischen Karten oder Pläne auszuwählen, welche im Maßstabe 1: 5000 bis 
1:25000 entworfen sind und Horizontalkurven oder Bergzeichnungen, sowie Acker, 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.