216 1912
Hierauf beantragte d Erschienene die An-
ordnung des Aufgebols und bemerkte, daß die Ehe
vor dem Standesamie zu
geschlossen, der Wohnsih
nach der Verehelichung in
genommen, und die Zustimmung de Verlobten
e dem gestellten Antrage dargetan werden so
urch') d#e 58 össentlich beglaubigte, schrift-
liche Sruarinn selben — durch die binnen
agen zu hensdn öffentlich ——
schriftlich 40 Ecllärung de selben —
midl he ullan brung de Verlobten, welch er“
vor dem Standesbeamten er-
7 werk
Vorgelesen, chn unterschrieben.
Nachrichil.
der Standesbeamte
Enwer#a#en,
Solche Fragen, welche anf die eislise. des e Falles nicht passen, oder durch di
Pnrnle von 8 ss erledigt haben, sind nicht zu stellen. Die Fragen 22 und 23 aber sind u
enn andesbeamte gegründele Veranlassung zu der Annahme hat, daß uneheliche
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nach den Verhölinissen des Gineinen Falles namentlich in Frage kommen: Geburlé=
und bez. r 8 Verlobien, Totenscheine der Ellern, Genehmigungs-Urlunden der Eltern, des Vormunds,
Sprmundskhaltegert richtes, der Dienstbehörde, gerichlliche Zeugnisse in belref der Bermögensabfindung oder
Sicherstellung und derglei ichen.
25) Von den durch Striche geschiedenen drei Sahleilen sind zwei je nach den Verhällnissen des einzelnen
Falles zu breichen.
48 Raum, welcher gebrruheiae du Anlegung eines Vogens vergrohert werden lann,
ist sur eiwaige sonsi ge Erllärungen. beslimmt, z. B. für d P Crlär der miterschienenen — und solchenfalls
hier als erschienen anufühnene n — Eliern — Vorma- 2 über die “—n der Eheschließung RuchZ
it hierher 1# merlen, wenn die nbnhm messe vorlommende eidesstatlliche Versicherung der Wahrheil an-
— ner Tatsachen — 8 45 Absad 3 des Reichegesedes vom 6. Februnar ig, 5 — ersolgt is. Das B#hn
K Paeieila durch die Worte: Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: Uontere die untreschri des oder
der Erschienenen). Nachrichllich der Standesbeamie (Unterschris)).