Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

224 1912 
31. Ausweis des Anzeigers. 153 
* 32. Wohnungsangabe ist notwendig 153 
§ 33. Anzeigefrist, Eintragung verspäteter 
Geburlsanzeigen 153 
§5 34. Vornamen naugcborener Kinder 154 
§8 35. Anderung der im Geburtsregister 
bereils eingetragenen Vornamen 154 
§ 36. Ubereinstimmung der im Geburis- 
register und im Taufouche einge- 
tragenen Vornamen des Kindes 155 
§ 37. Tod des Kindes vor der Namen- 
W 
§ 38. Eintragung der Kinder von Wilwen 
und geschiedenen Fraunn 156 
§ 39. Anerkennung unehelicher Kinder 157 
* 40. Erteilung des Namens des Ehe- 
mannes an das weeliche Kind 
seiner Franu# 160 
L Ehelichkeitserklärung 160 
8 42. Anzeigen über -ninchoo wer- 
dende Kinder. 161 
Dritter Abschnitt. 
Erfordernisse der Eheschließung. 
88 13 10 
  
8 43. Übersicht der Erfordernisse .. 161 
* 44. Ehemündigkeit 162 
45. — des gesehlichen Ver 
.. 162 
8 46. Ieriuinm der Elieru 163 
8 17. Eheverbole . 164 
8 18. musshiebeme Ehchindernisse. 166 
1. Frisl für die Eingehung einer 
neuen Eheseitenseiner verheiralet 
gewesenen Frau. 166 
Nachweisungen bei Eingehung 
einer neuen Ehe, wenn die frũhere 
durch gerichtl. Urleil getrennt ist 167 
Vormundschaftsgerichtliches 
Zeugnis bei Eingthung einer 
neuen Ehe 
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8 19. 
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54. 
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958. 
859. 
8 60. 
Sei 
4. Genehmigung der vorgesetzten 
Behörde bei Militärpersonen 
und Beamten . 
Eheschließung von Angehörigen 
der rechtsrheinischen Gebietsteile 
des Königreichs Bayern und von 
Ausländern 
Vierter Abschnitt. 
Form und Beurkundung der 
Eheschliebnng. 
h — 
Ausgebot 
7 dos 2* 
km Aufgebotsverzeichnis 
Eheschließung. 
Zeugen. 
Gegemvart anderer Personen 
Ermächtigungsschein und Bescheini- 
hung für die Eheschließung vor 
einem anderen Standesbeamten 
Eintragung von Ehetrennungen 
Fünfter Abschnitt. 
Beurkundung der Sterbefälle. 
K 59—07. 
Frist und Zuständigkeit für die 
Anzeige eines Sterbefalles . 
Verpflichtung zur Anzeige eines 
Sierbefalles: 
. Des Familieuhauptes . 
. Des Inhabers der Wohnung. 
— 
* 
* 61. 
§.62. 
8 63. 
Mitteilung von Slerbefällen nach 
amtlicher Ermittelung . 
Vei Sterbefällen in olfenilichen 
Anstalten 
Berechtigung zur uzeige. 
Ausweis des Anzeigers 
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168
	        
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