110 1913
Holzwerk mit Ausnahme von Dielungen, Schalungen und Dachlatten ist von der
Innenseite der Nauchrohre mindestens 20 cm entfernt zu halten; Zwischenräume
zwischen Rauchrohr und Balken sind mit gebraunten Steinen zu dichten.
Die lichte Weite eines besteigbaren Rohres soll nicht unter 45 em im Geviert
betragen; ist die Lichtweite größer als 65 cm, so sind im Innern des Rohres
Steigeisen und am Fuße eine mit einer eisernen, in Falz schlagenden Tür ver-
sehenen Einsteigeössnuung von mindestens 45 cm Breite und 70 cm Höhe an-
zubringen.
Die lichte Weite quadratischer russischer Rohre soll nicht unter 15 cm und
nicht über 25 cm betragen, bei rechteckigem Onerschnitte soll die Länge nicht über
25 cm, die Breite nicht unter 12 cm betragen. Der Querschnitt kreisrunder
Nauchrohre muß dem zulässigen auadratischen oder rechleckigen Querschnitt ent-
sprechen.
Der angenommene Querschnitt ist für die ganze Höhe des Rohres bei-
zubehalten, auch dürfen die einmündenden Ofenrohre nicht über die innere Wandung
des Rohres hervortreten und hierdurch den Qnerschnitt verengen.
Das Schleifen eines Rauchrohres ist gestattet, wenn der Winkel mit der
Horizontalen mehr als 60° beträgt oder sonst eine genügende feuersichere Unter-
stützung des Rohres vorgesehen wird.
Die entstehenden Ecken sind abzurunden und nötigenfalls durch einen ein-
gelegten Rundeisenstab zu schübzen.
In ein russisches Rohr bis zu 0,03 qm Qnerschnitt sollen uur 3 gewöhn-
liche Feuerungen eingeführt werden.
Eine Kesselfenerung wird drei gewöhnlichen Feuerungen gleich geachtet.
Soll das Rauchrohr für mehr oder für größere Feuerungen benutzt werden,
so ist der Querschnitt entsprechend zu vergrößern.
Alle Rohre erhalten an ihrem Fußpunkt und unter Dache, bei Nichtungs-
veränderungen nach Bedarf auch an geeigneten Zwischenpunkten und zwar mindestens
50 cm von allen brennbaren Baubestandteilen entfernt, unverbrennbare in Falz
schlagende Reinigungstüren oder Schieber. Darunter ist auf dem Fußboden, wenn
dieser nicht unverbrennlich ist, eine 50 cm lange und 40 cm breite Decke von
Steinen oder Metall anzubringen. Reinigungsöffnungen unter Dach sind da nicht
erforderlich, wo durch Laufbretter über Dach oder auf andere geeignete Weise dafür
gesorgt ist, daß die Rauchrohre vom Dache aus ohne Gefahr gereinigt werden können.