Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 131 
Dritter Abschnitt. 
Polizeiliche Bestimmungen für die einzelnen Bauwerke. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
23. Begrisf des Bauwerks. 
24. Anwendung des Gesetzes auf Banwerle zu vorübergehenden Zwecken. 
25. Anwendung des Gesetzes auf bestehende Bauwerle. 
26. Baufällige Bau . 
27. Verantwortung für vorschriftsmäßiges Bauen. 
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B. Art, Lage und Umsang der Bauwerke; 
Anforderungen im Interesse der Umgebung und des öffentlichen Verkehrs. 
28. Siellung der Bauwerke an Straßen und Plätzen. 
29. Zulässige Abweichungen. 
r Einfriedigungen. 
Hoöhe der Gebänd 
12. Höhe der Getande nach dem Hose zu. 
Zahl der Geschosse. 
Bebaubare Fläche. 
Teilbarleit der Grundstücke. 
Zugänglichkeit der Gebäude, Durchsahrten, Höfe. 
* . Enisernung der Gebäude von der Nachbargrenze und voneinander. 
38. Weilere Beschränkungen durch Ortsgesetz. 
9. Enisernung der Gebände von Eisenbahnen. 
10. Entsernung der Gebäude von Waldungen. 
11. Brunnen. 
12. Wasserableilungen. 
43. Abortanlagen. 
14. Düngerslätten, Jauchebehäller. 
15. Anwendung der J1 bis 14 auf bestehende Einrichtungen. 
16. Viehställe. 
17. Aschenbehäller und Aschengruben. 
48. Schennen. 
* 19. Windmühlen. 
§ 50. Verhülung der Verunstaltung von Ortschaften. 
ff 
C. Ansorderungen an die Bamwerke in bezug auf Sicherheit und Gesundheit. 
§ 51. Herstellung der Bauwerke. 
§ 252. Besondere Vorschriften für Anlagen der in § 6 Abs. 2 bezeichneten Art. 
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