1913 221
Artikel 17.
a) Im § 26 nar ist die Parenthese „(mit und ohne sog. Aktienzinsen)“ zu
streichen, die Worte „bzw. Aktienzinsen“ durch das Wort „Ausbenten“
zu ersetzen.
b) Im § 26 Abs. 1 lit. b sind die Worte:
„und des Zeitpunktes, an welchem die Zinsen bzw. Lasten zuletzt be-
zahlt wurden“, sowie im Absaß 3 die Worte: „in § 3 b genaunten“
zu streichen.
Im §.27 wird die Zisser 5 gestrichen, in Ziff. 1 ist statt „12"“ zu setzen: „177.
Artikel 18.
5 20 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz:
„sofern es sich nicht bloß um feststehenden Gehalt, Verdienst oder sonstige
bekanute Bezüge handelt.“
Artikel 19.
# 30 lebter Absaß erhält folgenden Zusatz:
„Wird die Steuer im Laufe des Jahres auf Grund der 88 53 oder
56 Ziff. 3 in Abgang gestellt oder ermäßigt, so tritt auch eine Ab-
setung oder entsprechende Ermäßigung des Zuschlages ein.“
Artikel 20.
a) § 40 Ziff. 3 erhält als Zusat:
„Er kann sich von dem Hilfsbeamten GE 41), den Vorständen oder
anderen vom Ministerium bestimmten Beamten der Stenerämter ver-
treten lassen.“
b) Im § 40 Ziff. 5 sind die Worte:
„welche auf den vom Steunerpflichtigen vor Ablauf dieser Frist zu
stellenden Antrag im Bedürfnisfalle auf weitere 14 Tage“
zu ersetzen durch:
„die auf Antrag angemessen“.
Artikel 21.
Die 8§8 43, 44 und 45 erhalten folgenden Wortlaut: