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Liegt eine fortgesezte oder gewerbsmäßige Tätigkeit vor, so ist der
daraus erzielte Gewinn als Einkommen aus Handel und Gewerbe zu
behandeln;
4) Zinsen, die in unverzinslichen Kapitalforderungen einbegrissen sind, bei
denen ein höheres, als das ursprünglich gegebene Kapital zurückgewährt wird.
Ist der Zinsfuß, zu dem ein Kapital genußt wird, nicht genügend bekannt,
oder handelt es sich um Kapitalvermögen, dessen Ertrag vertragsmäßig zum Kapitale
zu schlagen ist, so ist von der Annahme einer Nutzung zu dem Zinsfuße von vier
vom Hundert auszugehen, wobei jedoch dem Stenerpflichtigen der Nachweis einer
geringeren Einnahme überlassen bleibt.
Naturalgefälle sind nach den ortsüblichen Preisen in Geld anzurechnen.
. 15.
Das Einkommen aus Grundvermögen umfaßt die Erträge sämtlicher Grund- intommen
stücke, die dem Stenerpflichtigen eigentümlich gehören, oder aus denen ihm infolge vermögen 1c.
von erchn#aen irgendwelcher Art ein Einkommen zufließt.
I. 1. Für die Ermittelung des Einkommens aus selbstbewirtschafteten Grund= Einkommen
stücken ist der durch die Bewirtschaftung erzielte Reinertrag maßgebend. a
Als Reinertrag eines Wirtschaftsjahres gilt die Roheinnahme nach u
Abzug der Bewirtschaftungskosten. bach
Kann der Reinertrag buchmäßig nicht festgestellt werden, so ist der
geschätzte durchschnittliche Reinertrag mil Einschluß des persönlichen
Arbeitsverdienstes (Wert der eigenen Arbeitskrast) des Besitzers und seiner
im Vetriebe tätigen unbesteuerten Familienmikglieder zugrunde zu legen.
2. Bei Berechnung des Einkommens aus gepachtetem Grundbesitz ist der
Mietswert der elwa mitgepachteten Wohnung noch besonders in Ein-
nahme zu stellen. Dagegen ist der Pachtzins einschließlich des Wertes
der etwa dem Pächter obliegenden Natural= und sonstigen Neben-
leistungen in Abzug zu bringen.
3. Stehen landwirtschaftliche Nebenbetriebe (Lohnfuhrwerk, Sand-, Lehm-,
Tongruben, Stein-, Schiefer-, Kalkbrüche, Brauereien, Mühlen, Ziege-
leien usw.) mit dem Landwirtschaftsbetrieb in unmittelbarem Zu-
sammenhang, oder bilden sie nur eine Nebenquelle des landwirtschaft-
lichen Einkommens, so können sie und der Landwirtschaftsbetrieb bei
unrn