1913 ssi
Weise und in dem für ihre amtlichen Verössentlichungen bestimmten Blatte bekannt
zu machen.
2. Die Ortspolizeibehörde hat auch jeden in ihrem Bezirke festgestellten
ersten Anobruch sofort den Ortspolizeibehörden aller dem Seuchenorte benachbarten
Gemeinden mitzuteilen. Diese Ortspolizeibehörden haben den Seuchenausbruch in
ihren Bezirken ortsüblich bekannt zu machen.
3. An den Haupteingängen des Seuchengehöfts und an den Eingängen der
verseuchten Ställe oder sonstigen Standorte sind Tafeln mit der deutlichen und
haltbaren Aufschrift „Schafpocken“ leicht sichtbar anzubringen.
4. An den Haupteingängen des Seuchenortes sind Tafeln mit der gleichen
Aufschrift leicht sichtbar anfzustellen. In größeren Orten ist die Aufstellung der
Tafeln in der Regel auf einzelne Strassen oder Teile des Ortes zu beschränken.
* 205.
1. Sämtliche Schafe des verseuchten Gehöfts sind im Stalle unterzubringen,
und der Stall ist abzusperren mit den aus den §§ 206 bis 213 sich ergebenden
Wirkungen.
2. Ansnahmsweise können die Schafe auf der Weide belassen werden, wenn
die Stallsperre besonders schwere wirtschaftliche Schädigungen im Gefolge hat und
der Weidegang nach amtstierärztlichem Gutachten eine besondere Gefahr der Seuchen-
verbreitung nicht bedingt.
8 206.
1. Die Schafe dürsen aus dem abgesperrten Stalle nicht entsernt werden.
Jedoch kann nach der amtslierärztlich fesigestellten Abheilung der Pocken in dem
Bestande der Weidegang der Schafe unter der Bedingung gestattel werden, daß
diese keine Wege und Weiden betreten, die von Schafen aus unverseuchten Gehöften
beuußt werden, und daß sie auf der Weide sowie auf dem Wege dahin nicht in
die Nähe solcher Schafe kommen. Erforderlichenfalls hat die Ortspolizeibehörde
die Hütungsgrenzen für die lebteren und für die verseucht gewesenen Bestände
festzusetzen.
2. Unter den gleichen Bedingungen kann ausnahmsweise der Weidegang schon
vor erfolgter Abheilung gestattet werden, wenn die Voraussetzungen des § 205
Abs. 2 vorliegen.
3. Um den Auftrieb der Schafe aus dem abgesperrten Stalle auf die Weide