Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

150 1913 
Anlage A. 
Anweisung für die Blutentnahme und für die Ausfüllung des Musters I#. 
1. Zur Bäutgtrahime wird eine Hauchelle an der Drosselvene besine und in die 
leblere eine Aderlaßnadel gestochen. Den Blutstrahl, der aus der Nadel absließt, leitel man 
in ein sterilisiertes kunehte das bis zu drei Vierteln mit Blut gefüllt * Jedes gefüllie 
Gläschen ist sofort mil einem Korken zu verschließen. Die Gläschen sind nur mit den be- 
treffenden Nummern bzw. mit den Namen der Pferde, denen dos Blut entnommen worden 
ist, zu bezeichnen und gut verpackt umgehend der Untersuchungsstelle zu übersenden. Wird 
Blut von Pferden mehrerer Besiter zu gleicher Zeit entnommen, so muß auch auf jedem 
Gläschen der Name des Besicers vermerkt werden. 
Um zu vermeiden, daß das Blut eines de durch das Blut eines anderen Pferdes 
reusp wird, sind nach jedem Aderlaß die Hände gründlich abzuspülen; serner ist für 
des Pferd eine neue Aderlaßnadel. ober salte die Zahl derselben nicht ausreicht. eine der 
vorher gebrauchtenaberziusachftincmekDwnmtttonsslumgkettnnddaranfnthikckvou 
allen Deutsporen gereinggen Nadeln zu benuten. 
d der Wohnort des Besiers, die Kennzeichen, Nummern oder Namen 
der # — auch ir bereits gestorbenen oder getöteten — sind in das Muster IX genau 
aufzunehmen. Verdächtige oder sonslige Kraulheitserscheinungen sind bei jedem Pferde anzu- 
geben, ebenso das Ergebnis der Zerlegung der bereits gestorbenen oder * Plserde. Die 
Pferde sind der Reihe nach so aufzuführen, wie sie im Stalle gestanden haben. 
Auch sind die verschioenen Slälle in der Liste genau kenntlich zu machen. 
3. Der Zeitpunkt, bis zu dem die Pferde der Ansteckung ansgesetzt waren 
oder an dem die verdächtigen Krankheitserscheinungen bei den Pferden zuerst be- 
obachtet worden sind, ist möglichst genau zu ermitteln und im Muster IX mit- 
zuteilen. Auch ist über die Art und Weise des Auftretens der Rotzkrankheit in dem Bestande 
eigehend zu berichte 
Frlasinadeln und sterilisierte, mit Korken verschlossene Gläschen liefert die Unter- 
owetet Die Aderlahnadeln sind jedesmal mit den Blutröhrchen wieder zurückzusenden. 
ie Bezirkstierärzte haben vor jeder ersten Blutentnahme der Untersuchungsstelle d 
Zahl * ansteckungsverdächligen Pferde und Bestände mitzuleilen, damit ihnen rechtzeilig d 
zur Entnahme der Blutproben nolwendigen Gläser, Instrumente und Formulare herhnn 
werden, können. 
ei jeder weiteren Blutentnahme sind elwaige Veränderungen Sm Gesundheitszustande 
der r sowie lurze Zerlegungsbesunde über ehwa getötete oder geslorbene Pferde einzutragen. 
er Tag der Mlutentnahme ist jedesmal am Kopfe der entsprechenden Spalte zu 
  
  
  
  
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jeder Blutentnahme ist das Muster IX sosort und unmittelbar der Unter= 
sichungsstle zu übersenden. 
 
	        
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