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währt werden — ohne Unterschied, ob die Leistung auf richterlichem
Urleil oder auf einem besonderen Vertrage beruht oder nicht.
In die Einkommensnachweisungen dürfen andere Schuldenzinsen
und Lasten als durch das Kapital= und Schuldenverzeichnis nachge-
wiesene nicht eingetragen werden.
Ju K 11 3. Beim Abzuge der Prämien für Sterbegeldversicherungen sind der Name
der betreffenden Versicherungsgesellschaft, die Nummer der Police, sowie die Höhe
derjeuigen Jahresprämie, die in dem der Veranlagung vorangegangenen Jahre
gezahlt worden ist, vom Stenerpflichtigen in der Stenererllärung anzugeben.
Zu 11 4. Die Angabe der Beiträge, welche an die im § 11 Ziff. 1 1 aufgeführten
Kassen zu leisten sind, beschränkt sich nur auf die Beiträge, die der Steuerpflichtige
für seine eigene Person zu zahlen hat. Die zu den Betriebskosten zählenden
und von der Roheinnahme abzuziehenden Beiträge für das Betriebs= oder
Geschäftspersonal sind bei den einzelnen Einkommensqguellen (§ 14 bis 17) von
der Roheinnahme in Abzug zu bringen.
An Stelle der Beiträge zur Angestellten-Versicherung können Lebensver-
sicherungsbeiträge in gleicher Höhe gekürzt werden, wenn der Versicherungopflichtige
nach § 390 des Versicherungsgesebes für Angestellte vom 20. Dezember 1911
(R. G. Bl. S. 989) von der Beitragsleistung befreit ist.
3 5. Als Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des
Einkommens (Betriebskosten im engeren Sinne) sind immer nur solche laufende
wirtschaftliche Aufwendungen anzusehen, die unmittelbar der Erzielung des Er-
trags aus einer bestimmten, bestehenden Einkommensquelle in deren bisherigem
Umfange dienen und hierfür tatsächlich verwendel worden sind (Produktions,
Instand haltungs-, Sicherungs= und Verwaltungskosten).
Zu den abziehbaren Ausgaben sind daher niemals solche. Aufwendungen
zu rechnen, die zur Begründung und — wenn auch allmählichen — Einrichtung
einer neuen oder zu Nachschaffungen zwecks Vervollständigung einer in zerstörtem
oder heruntergekommenem oder nicht vollständig eingerichtelem Zustande gekauften
oder sonst erworbenen Einkommensauelle gemacht worden sind (Instandsetzungs-
kosten). 6
Zu den abziehbaren Betriebskosten gehören vielmehr insbesondere:
a) die Kosten der Reparatur der Gebände und baulichen Anlagen,
ohne Unterschied, ob die Gebände Belriebs- oder Wohnungszwecken