1913 181
In Einnahme sind im Geschäftsjahre zu stellen:
die für geschäftliche oder gewerbliche Leistungen erhaltenen Provisionen,
Zinsen und sonstigen Gegenleistungen:
der im Geschäftssahre vereinnahmte Erlös für alle verkauften Erzeugnisse
und Waren:
der Geldwert der zum Gebrauch oder Verbrauche, zum Unterhalt oder
zum Vergnügen des Stenerpflichtigen, seiner Hanshaltungsangehörigen und
der für den Haushall gehaltenen Dienstboten aus dem Betrieb entnommenen
Erzengnisse und Waren; sind Angestellte und Bedienstete der Haushaltung
auch zum Teile für den Betrieb tätig, so ist für sie hier nur ein ver-
hältnismäßiger Teil dieses Geldwertes einzustellen.
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In Auggabe sind zu stellen:
die im Geschäftsjahre bezahlten Kosten der Reparatur der dem Betriebe
dienenden Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen:
die Kosten für Reparatur und Ersatzbeschaffung des vorhandenen Betriebs-
inwentars:
die Kosten für Versicherung der unter Ziss. ! und 2 genannten Gegen-
stände sowie der Vorräte an Erzeugnissen und Waren, Rohmaterialien und
Halbfabrikaten gegen Feuer= und sonstige Sachversicherung mit Ansnahme
der Einbruchs Versicherung:
die Kosten für Versicherung des Hausmobiliars gegen Feuersgefahr:
die Kosten der Hasipflichtversicherung der Hausbesitzer als solcher:
der Pacht= und Mietzins für die zum Betriebe gepachleten und gemieteten
Grundstücke, Gebäude und Gerätschaften;
Hdie Aufwendungen für die im Betrieb erforderliche Heizung und Be-
leuchtung: ist mit diesen Kosten zugleich der Bedarf für Heizung und
Beleuchtung der dem Hauehalic dienenden Räume augeschafft worden, so
ist hier nur ein verhältnismäßiger Teil einzustellen;
die Anschaffungskosten für die eingrkauften Roh= und Hilfsslosse, Waren
und sonstigen für den Betrieb erforderlichen Malerialien:
die Löhne der für den Betrieb angenommenen Angestelllen, Gehilfen, Ge-
sellen, Arbeiter usw. einschließlich des Geldwertes der den Genannten ge-
währten Wohnung, Belöstigung und sonstigen Natnralien, jedoch ausschließlich
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