Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 537 
Aulage 1. 
Die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Oberversicherungsamt sinde! 
am den 19 
von Uhr bis Uhr 
slatt. 
Sie haben Versicherte als Beisitzer zu wählen. 
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem anliegenden Wahl- 
zwicht gpnichooc abzugeben 
se Aufforderung änt als Wahlausweis. 
9 sorderr Sie auj, eine 
Vorschlagsliste 
sfür die Wahl bis zum bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten N—-xt der Reichsversicherungsordnung 
und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
, den 19 
Der Wahlleiter.
	        
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