Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

52 1913 
Soweit den Abgeordneten von der Eisenbahnverwaltung Freikarten gewährt 
werden, fällt der Anspruch auf Ersatz von Reisekosten der Eisenbahnfahrt fort. 
83. 
Das Geseh tritt mit Wirkung vom 1. Jannar 1918 in Kraft. Mit dem 
gleichen Zeilpunkte wird das Geset vom 1. Dezember 1875, betreffend die Diäten 
und Reisekosten der Landtagsabgeordneten (Ges.-S. S. 290), aufgehoben. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Jusiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 3. März 1913. 
Günther. 
Frhr. v. d. Recke. 
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