Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

578 1913 
Zu § 4. Speisevorrichtungen. 
er Kesjel wird mil zwei zuverlässigen Speisevorrichlungen 
ausgerũstet, welche nicht von derselben Betriebsvorrichtung ab- 
hängen. 
Als Speisevorrichtungen dienen: a) eine 
) ein 
Abmessungen der Speisevor= zu n) 
richtungen: 
(Btessen, Hub, JZahl der 
e Hübe in der Min.; bei 
Sira Leisiungesshigleit zu b) 
n.) 
Bu g 5. 5peiseventil. 
Der Kessel erhält Speiseventil von mm 
lichtem Durchmesser, welche bei Absperrung der Speisevorrich- 
lungen durch den Druck des Kesselwassers Frhusen w 
Zu § 6. Ablperr- und Entleerungovorrichtung 
Der Kessel ist mit den vorgeschriebenen —- und Ent- 
leerungsvorrichlungen versehen. 
Bu 8 7. ssergndevorrichlungen. 
Der Kessel istem Wasserstandsglase 
versehen. 
Dieselben sind in einer zur Längsrichkung des Schisses recht- 
winkligen Ebenc, in gleicher Höhe und Entfernung von der Kessel- 
(Angabe für Schissekessel.) milte, möglichst weit entsernt von ihr, in einem Abstande von 
mm voneinander angebracht. 
Außerdem befinde sich am Kessel 
als Waseerstandgvorrichung. 
Die Wasserstandsvorrichtungen sind gesondert — an einem 
gemeinschaftlichen Körper — unmittelbar — durch Verbindungs- 
rohre — mit dem Innern des Kessels verbunden Tde gemeinschaft. 
lichen Verbindungsrohre haben die gesonderten 
Verbindungsrohre mmm lichten Durchmete. 
Die Hähne und Ventile der Wasserstandsvorrichtungen sind 
so eingerichtel, daß man während des Betriebs in gerader Rich- 
tung durch die Vorrichtungen hindurchstoßen kann. Der unterste 
Probierhahn wird in der Ebene des niedrigsten Wasserstandes 
angebracht.
	        
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