Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

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1913 688 
. Der Heizerstand ist in ausreichender Weise zu belichten und durch Zufuhr frischer Luft 
tunlichst kũhl zu halten. Er muß so geräumig sein, daß der Heizer seine Arbeit un- 
behinderl verrichten kann. Bei Kesseln über 20 am Heizfläche soll er eine Mindest- 
länge von 3 m besitzen. Bei Kesseln, die einen kurzen Rost haben G#. B. bei stehenden 
Kesseln), kann ausnahmsweise einc geringere Länge wie 3 m dann zugelassen werden, 
wenn sonst genügend Licht und Luftraum im Kesselhans vorhauden ist. Der Heizer- 
stand darf durch Lagern von Brennmaterial oder sonstiger Gegenstände nicht beengt 
werden. 
4 Freistehende Dampfkessel ohne Mauerwerk sind zum Schut gegen strahlende Wärme 
wirksam zu umlleiden. Die in Arbeitsräumen ausfgestellten Dampfkessel sind außer- 
dem so abzuschließen, daß sie von unbesugter Seite nicht erreicht werden können. 
.Die Dampfrohre der Kessel sind mit Wärmeschutz zu umgeben. Der Wärmeschutz ist 
hleich nach der amllichen Abnahme auszuführen. 
. Im Interesse der Bekriebssicherheit ist den nachstehenden Ansorderungen zu enlsprechen. 
n) Zur Bedienung der Sicherheitsvorrichtungen muß die Decke des Kessels durch fest- 
sichende Treppen oder Leitern leicht zugänglich gemacht werden. Soweil erforderlich, 
sind die Treppen mit Handleisten, die Leitern mit Holmen, welche das Kesselmauner- 
werl um lIm überragen, zu versehen 
b) Die Sicherheits, und Absperrventilr maissen vom Heizerstande aus leicht und schnell 
zu erreichen sein; der Rauchschieber muß vom Heigerstande aus gehandhabt werden 
können. Rauchschiebergegengewichte sind so zu umschließen, daß Unfälle volllommen 
ausgeschlossen sind. 
W ist die eine der beiden Speisevorrichtungen des Kessels in möglichster Nöhe des 
Heigerstandes, das selbstiätige Speiseventil tunlichst nahe am Kessel anzubringen. 
4) Längerc, vor den Kesseln besindliche Aschenkanäle müssen mindestens einen Notaus- 
gang erhalten. 
Den Kesselheigern ist im Kesselraume eine Wascheinrichtung, ein dichtschließender Kleider- 
behälter sowie Tisch und Bank zur Verfügung zu stellen. Ein Abort muß in der 
Nähe vorhanden und leicht erreichbar sein. 
Die Feuerungseinrichlung ist in solchen Verhällnissen anzulegen und das Brenn- 
material derarlig auszuwählen und aufzuschütten, daß der Rauch so vollkommen als 
Möglich verzehrt und das Entweichen von Nuß und Flugasche aus dem Schornsteine 
tunmlichst vermieden wird. 
PN# Es ist serner durch geeignele Vorrichlungen dafür zu sorgen, daß das Geräusch des 
ausströmenden Dampfes nicht in einer den ösfentlichen Verlehr und die Anwohner 
slörenden Weise vernommen wird.
	        
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