Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 589 
IUI. Bau, Aufstellung und i- der Dampffässer. 
1. Die Wandungen und sonstigen andieile neu anzulegender Dampffässer, 
die unter diese Verordnung fallen, müssen den Grundsätzen für die Verechuunng 
und Prüfung der Materialien zum Bau von Dampfkesseln unter Berücksichtigung 
der aus der Anlage 1) ersichtlichen Abänderungen entsprechen. Als Baustoff für 
Wandungen und Einzelteile darf Holz überhaupt nicht, Gußeisen und Kupfer nur 
da verwendet werden, wo der Betrieb es erfordert. 
II. Umlegbare Verschlußschrauben, in Schlitze eingelegte Schrauben und 
Klammerverschlüsse müssen gegen Abrutschen gesichert sein. Eingelegte einseitige 
Hakenschrauben sind nicht zulässig. 
III. Gefäße mit geschlossenem Beschickungsraum sind bei einem lichten Durch- 
messer über 800 mim besteigbar einzurichten. Ovale Mannlochverschlüsse sollen in 
der Regel 3002400 mm, runde 400 num weit sein. 
86. 
Die unter diese Verordnung fallenden Dampffässer sind mit Vorrichtungen 
zu versehen, die gestatten, jedes einzelne für sich von der Dampfleitung abzusperreu. 
§ 7. 
I. Die unter diese Verordnung fallenden Dampffässer müssen mit einem zu- 
verlässigen Sicherheitsventil und Manometer versehen sein. Au letzterem ist die 
festgesetzte höchste Betriebsspannung durch eine Marke zu bezeichnen. Die Leitung 
zum Manometer ist an geeigneter Stelle mit Wassersack zu versehen. 
II. Sofern ein Manomoter wegen der Eigenart des Betriebs leicht unbrauch- 
bar wird, kann es mit Zustimmung des für die regelmäßige ÜUberwachung zu- 
ständigen Sachverständigen durch ein Thermometer, an dem die höchste zulässige 
Temperatur durch eine in die Augen fallende Marke zu bezeichnen ist, ersetzt werden. 
III. Bei Dampffässern, deren Beschickung infolge chemischer Vorgänge im 
Veschickungsraum und anderweit zugeführter Wärme einem Uberdrudk von mehr als 
15 Almosphären unterliegt (Autoklaven) und bei Zellstofflochern kann von dem 
Sicherheitsventil abgesehen werden, wenn dessen dauernde Dichtung erfahrungs- 
hemäß nicht durchführbar ist. An Stelle des Sicherheitsventils ist ein Thermo- 
meter anzubringen. In solchen Fällen darf jedoch das Manometer nicht auch durch 
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