Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

604 
1913 
Anlage C. 
  
Gebührenordnung 
zu der 
Volizeiverordnung über die Asstecang, die Finrictung und den Metrieß 
n Dampssaͤssern 
III. 
II. 
Gebũhrensah für jedes folgende 
  
Gehühren= an demselben Tage untersuchte 
1. sah Dampssoß desselben Velriebs 
Angabe des Yrũsungsgeschasts für das oder der in dem nämlichen 
ersie Gemeinde- oder Gutsbezirke 
belegenen Betriebe desselben 
Dampffaß Tsizers 
“ “ 
A. Antersuchung neuer oder neu 
ausluflellender Dampffässer. 
1. Für die Prüfung der Bauart und die Werise 
Wasserdruckprobe . 15 7.50 
2. Für die Abnahmeprüsung 15 7,50 
3. Für die Abnohmeprüsung verbunden mit der 
Bauariprüfung und der ersten Druckprobe 20 15 
B. Regelmäßig wiederkehrende 
Antersuchungen. 
1. Für die regelmäßige innere Untersuchung 10 5 
2. Für die regelmäßige Wasserdrucprobe 10 5 
3. Für die regelmäßige innere Untersuchung, 
verbunden mit der Wasserdructrobe 15 10 
4. Für die gelegentliche äußere Untersuchung 5 2,60 
C. Sonslige Beslimmungen. 
1. Für Druckproben nach Hiuntaktesserue 
oder Untersuchung auf Antirag 15 7,.50 
  
 
	        
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