Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

116 1914 
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Welcher lr5 wue hierbei vereinbart? 
kmz Umfaßt der zu 2 augegebene Erwerbspr 
4 Wie hoch war der gemeine Wert des Grund- 
R. Erwerbspreis. 
Wann haben Sie oder Ihre Eltern (Vorellern, 
Erblosser) das Grundstück erworben? 
en Preis nachweisenden 
ushidde * tunlichst beizufügen. 
Etwa in dem Preise enthaltene oder außer. 
dem verabredete Nebenleistungen sind nach 
Art und Wert anzugeben 
aaruhut, des Geostüche (Waldbestand, uss 
bäume , Maschinen (F 10 des Zuwachs- 
!i2?½3 Mobiliar, W usw. (8 18 
zwochsstenerheiten und wieviel berug 
rt von jeder Art dieser Gegenstände? 
a) abe Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, 
blasser) die Ewerbskoften ganz oder teil- 
weise gelragen 
b) Wie hoch waren diese gingchlichlich der orts- 
üblichen Vermitllungsgebühr? 
Die Frage zu b ist nur beantworten 
— unter Vorlage der Belege —, wenn die 
Erwerbskosten mehr als 4 Prozent des zu 
2 angegebenen Preises unker Abzug des 
Betrages zu 3 betragen haben. 
h 
stücks 20 Jahre vor der jeigen Veröußerung, 
falls der Erwerbsvorgang vor länger als 
Jahren stattgesunden hat? 
Die Grundlagen der Wertangabe (Kauf- 
preise anderer Grundstücke, die sich zur Ver- 
gleichung eignen, hengt snche 
# » »s- 
  
B. Veräußerungspreis. 
Wie hoch ist der gegenwärtige Veräußerungs= 
preis? 
wa in dem Preise enthallene oder außer- 
dem verabredele Nebenleistungen sind nach 
und Wert anzugeber
	        
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