Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

1914 128 
Mar . 
Zuwachssteuerbescheid. 
Veräußerte Grundstück : Gemeindebezirk: 
Parzelle « 
Für den Eigeniumsübergang de vorbezeichneten einsit wird die 
Zuwachssteuer auf den innen berechneten Betrag von 
hiermit festgesetzt. 
Dieser Betrag ist binnen Wochen nach Zustellung des Bescheids an 
zu zahlen. 
Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmiltel der Beschwerde zulässig. Die 
Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tage der 
Zustellung dieses Bescheids, bei der unterzeichneten Steuerbehörde anzubringen. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht 
ausgehalten. 
, den 
Die Stenerbehörde. 
An
	        
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