Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

4) im Freien. 
Ausnahmen. 
218 1914 
8 24. 
Die Lagerung von Kalziumkarbid im Freien ist nur in wasserdichten Metall- 
gefäßen in einer Entfernuug von mindestens 5 Meter von Gebänden gestattet. 
Die Lagerstätte ist auf allen Seiten in einem Abstande von mindestens 1 Meter 
mit einem Zaune oder Drahtgitter zu versehen. Der Raum zwischen Lager und 
Umwehrung ist von brennbaren oder explosiblen Gegenständen freizuhalten. 
Das Kalziumkarbid ist auf einer Bühne zu lagern, von deren Unterkante bis 
zum Erdboden ein freier Zwischenranm von mindestens 20 Zeutimeter vorhanden 
sein muß. 
Das Kalziumkarbid ist durch ein Schuptdach oder durch wasserdichte Planen 
zu schützen. 
8 25. 
Die in 88 22 und 23 bezeichneten Lagerräume und die in 8 24 bezeich- 
neten Lagerplätze müssen an jedem Zugange mit einer in die Augen fallenden 
Warnungstafel versehen sein, welche die Aufschrift trägt: 
„Kalziumkarbidlager, Unbefugten ist der Zutritt verboten! Zum Löschen 
eines Brandes kein Wasser zu verwenden.“ 
§ 26. 
Die Bestimmungen dieser Polizei-Verordnung sinden keine Anwendung: 
1. auf staatliche und wissenschaftliche Institute, soweit sie Azetylen zu Lehr- 
oder Prüfungszwecken herstellen oder verwenden, 
auf die Lagerung von Kalziumkarbid in Fabriken, in denen Kalzium- 
karbid hergestellt oder verarbeitet wird, soweit deren Genehmigung nach 
anderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, 
auf Apparate zur Belenchtung von Fahrzeugen, tragbare Lampen und 
tragbare Laternen sowie auf die Lagerung der hierzu erforderlichen 
Menge Kalziumkarbid mit der Maßgabe, daß bei den Apparaten, Lampen 
und Laternen die Karbidfüllung 2 Kilogramm, der liberdruck 0,2 Atmo- 
sphären und die Temperatur im Gasraume des Entwicklers 100° C nicht 
übersteigen darf, daß ferner bei ihnen die Verwendung von Kupfer an 
allen vom Azetylengas berührten Stellen verboten ist und daß endlich 
nicht mehr als 10 Kilogramm Kalziumkarbid auf Vorrat gelagert 
werden, 
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