1914 L
Anlage zu 82
der Polizei-Verordnung.
Technische Grundsähe für den Bau von Rjekplenanlagen.
I. Gröhe und Bauart der Azetylenapparate.
A. Entwickler.
1. Die Größe und Leistungsfähigkeit der Eutwickler muß dem größten
Stundenverbrauch an Gas, der nach Maßgabe sämtlicher angeschlossener Verbrauchs-
stellen zu berechnen ist, genügen.
Die Entwickler müssen so viel nutzbaren Wasserraum haben, daß bei ihrer
größten Beanspruchung auf jedes Kilogramm zu vergasenden Kalziumkarbids min-
desteus 10 Liter Wasser entfallen. Bei der Herstellung von Azetylengas in Ent-
wicklern, bei denen das Wasser zum Kalziumkarbid flieszt, bezieht sich vorstehende
Bestimmung auf das Kühlwasser, mit dem der Entwickler zu umgeben ist.
2. Die Entwickler müssen so beschaffen sein, daß fesigestellt werden kann, ob
henügend Entwicklungs= oder Kühlwasser vorhanden ist. Im Bedarfsfalle muß
Wasser nachgefüllt werden können, ohne daß nennenswerte Mengen von Gas in die
Atmosphäre treten.
3. Die Entwickler müssen so gebaut werden, daß die schädlichen Räume, in
denen sich vor der Entwicklung von Gas Luft befindet, auf das geringste Maß ge-
bracht werden.
Bei Entwicklern mit mechanisch geregeltem Karbideinwurfe muh lehterer derart
beschafsen sein, daß nicht plößlich gesteigerte Mengen von Kalziumkarbid, welche
außer Verhältuis zur Leistungsfähigkeit der Apparate stehen, einfallen können. Ent-
wickler, bei denen das Wasser zum Kalziumkarbid fließt, müssen entweder so gebaut
werden, daß das mit einem Male zufließende Wasser den gesamten Karbidvorrat
zur Vergasung bringt, oder daß das Entwicklungswasser jeweils nur in einzelne
Abteilungen (Vergasungskammern) eintreten kann, und daß nach Beendigung der
Vergasung die Vergasungskammern mit Wasser vollgeschwemmt werden. Jede Ver-
gasungskammer muß mindesteus den doppelten Rauminhalt des darin aufzu-
speichernden Kalziumkarbids haben. Feststehende Apparate, insbesondere nach dem
Berührungssysteme, die so gebant sind, daß der Gasbehälter zum Zwecke der Neu-