Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

1914 219 
Wird der Gasbehälter mit dem Entwickler vereinigt, so darf der änßere 
Wasserabschluß der Gasglocke gegen die Atmosphäre in der Regel nicht durch das 
Entwicklungswasser gebildet und der innere Wasserabschluß durch das Entschlammen 
oder die Entleerung des Entwicklers während des Betriebs nicht derart beeinflußt 
werden, daß eine Verbindung mit der Atmosphäre eintreten kann. 
Bei besonderen, vom Entwicklerraume getreunten Gasbehältern muß das 
Zurücktreten von Gas in den Entwickler durch einen Wasserabschluß verhindert 
werden, der durch den im Gasbehälter herrschenden Druck nicht störend beeinflußt 
werden darf. Die Zurückleitung von Gas in den Entwickler zwecks Entschlammung 
unter Druck wird durch diese Bestimmung nicht betroffen. 
9. Der Gasbehälter muß mit einem Abzugsrohre (Sicherheitsrohre) versehen 
sein, welches das Abströmen des Gases bewirkt, sobald der Gasbehälter nicht mehr 
aufnahmefähig ist und der Gasdruck nahe an die durch die Höhe des Wasser- 
abschlusses bedingte Grenze steigt. Vorrichtungen zur Absperrung des Abzugsrohrs 
dürsen nicht angebracht werden. Die Führung des Abzugsrohrs muß den Vor- 
schristen des § 8 der Polizei-Verordnung entsprechen. Die Weite des Sicherheits- 
rohrs muß bei Gasbehältern, denen das Gas vom Entwickler durch eine Rohr- 
leitung zugeführt wird, mindestens der Weite der letteren entsprechen. 
Das Abzugsrohr ist nicht erforderlich, wenn der Entwickler mit einem solchen 
versehen ist, sofern dadurch gleichzeitig überschüssiges Gas aus dem Gasbehälter ab- 
geführt werden kann, sowie bei Aufstellung von Gasbehällern im Freien. 
10. Es ist dafür zu sorgen, daß das Gas für den Verwendungszweck hin- 
reichend trocken in die Leitung gelangt. 
C. Reiniger. 
Bei allen Azetyleugasentwicklungsapparaten muß in zuverlässiger Weise 
dasir iann sein, daß das Gas in technisch reinem Zustande, d. h. hinreichend 
frei von Phosphorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Ammoniak u. dgl., in die Ge- 
brauchsleitung gelangt. Die Art der Reinigung ist in der vor der Inbetriebsehung 
des Apparats dem Landratsamt vorzulegenden Beschreibung anzugeben. Reiniger 
sind in der Regel hinter dem Gasbehälter und, sofern mehrere Reiniger zur gleich- 
zeitigen Benutzung angeordnet werden, derart anzuordnen, daß sie einzeln oder 
gruppenweise ausgeschaltet werden können, und daß das Gas im Reiniger gleich- 
mäßig verteilt wird. 
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