Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

220 1914 
Erforderlichenfalls (insbesondere bei getrennt vom Entwickler aufgesielltem 
Gasbehälter) ist der Apparat außer mit einer Reinigungsanlage uoch mit einem 
Wäscher zu versehen. Dieser kann zugleich als Wasserabschluß zwischen Entwickler 
und Gasbehälter ausgebildet sein. Er muß Vorrichtungen erhalten, die das Nach- 
süllen von Wasser während des Betriebs ermöglichen und einen zu hohen Flüssig- 
keitsstand vermeiden lassen. 
Agzetylenanlagen für eine Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas 
müssen mindestens mit einem besonderen Wäscher und zwei umschaltbaren Reinigungs- 
anlagen versehen werden. 
12. Die Reinigungsmasse darf keine mit dem Gase abziehenden Produkte er- 
zeugen, welche die Metalle des Apparats oder der Leitung angreisen. Sie muß 
in den Reinigern in solcher Weise untergebracht werden, daß eine zerstörende Ein- 
wirkung auf die metallischen Wände des Reinigers ausgeschlossen ist. Sie darf in 
Verbindung mit Azetylen keine explosiven Verbindungen bilden können. 
D. Wasservorlage. 
13. Für Azetylenaulagen zum Schweißen, Schneiden, Löten oder dergleichen 
ist an jeder Gebrauchsstelle die Einschaltung einer Wasservorlage erforderlich, welche 
das Zurücklreten von Sauerstoff oder Lust in die Azelylenanlage wirksam ver- 
hindert und einen etwaigen Flammenrückschlag unschädlich macht. 
E. Rohrleitungen. 
14. Die Abmessungen der Rohrleitungen und Hähne müssen im richtigen Ver- 
hältuis zu der Leistung der Apparate siehen. Den Nohrleilungen ist genügendes 
Gefälle zu geben, so daß die Ansammlung von MWasser vermieden wird; an allen 
tiessten Punkten müssen zugängliche Entwässerungsvorrichtungen angebracht werden. 
Als Material für Gasleitungen darf nur Eisen verwendet werden. Gummischläuche 
sind nur zur Verbindung mit beweglichen Lampen, Kochapparaten, Schweißpislolen 
u#w., bei Anlagen zur Beleuchtung von Schaubuden, Karussells und dergleichen 
zum Anschluß des Apparats an die festverlegte Gasleitung und in den Fällen der 
§§ 12 und 14 der Polizei-Verordunng zum Anschluß an Sicherheitsrohre zulässig. 
Die Schläuche müssen durch Drahlwicklung oder auf ähnliche Weise verstärkt und 
durch Hähne in den festen Leitungen absperrbar sein. Für technische Zwecke be- 
dürfen die Schläuche keiner Drahtumwicklung. Zum Schute gegen Abgleiten der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.