1915 15
Hebuwtetg und Jahr der Versicherten,
der An= und Abmeldung,
Berechnung der Beiträge für jeden Versicherten,
die Gesamtsumme der von jedem Arbeitgeber zu leistenden Beiträge für
jeden Beitragszeitraum,
. die Nummer hinterlegter Quittungskarten, ihren Inhalt nach Zahl und
Lohnklasse der Beitragswochen beim Eingang und bei der Aushändigung
und den Tag der Aushändigung.
Heberegister ist zuach Konten der Arbeitgeber zu führen. Die Konten
sind in r n ischer Folge anzulegen, wenn nicht die Folge der Konten nach der
Wohnung der Arleihccr kroi erscheint. Bei jedem Konto ist Raum zum
achng der im Laufe des Jahres hinzukommenden Versicherten vorzusehen.
e Beiträge für die Krankenversicherung und die Invaliden= und Hinter-
Atssenernerscherung sind in besonderen Spalten — zweckmäßig mit verschieden-
farbiger Tinte — einzutragen und alsbald aufzurechnen (Anlage B),). Wenn
%0
*
gezahlt ist, muß der Zahltag unter der Summe der betreffenden Beitragsspalte
eingetragen werden.
In besonderen Abteilungen des Heberegisters sind ebenfalls in alphabetischer
Ordnung die Konten für die
Unständigen
die freiwillig Versicherten,
die Hausgewerbtreibenden
zu führen.
Am Schlusse des Heberegisters oder in einem besonderen Hefte ist für jeden
Beitragszeitraum die Beitragssumme der einzelnen Arbeitgeber zusammenzustellen
und die Gesamtsumme zu ermitteln (Anlage C).
Die nach Jahresschluß verbleibenden Beitragsreste sind in besonderer Spalte
der Zusammenstellung nachzuweisen.
Für die Unständigen und freiwillig Versicherten erfolgt die Zusammenstellung
seitenweis.
*) Aum.: Die übersichten über die Geschäfts- und Mleiungerrgela fordern die getrennte Angabe der
Krankenversicherungsbeiträge für Männer und Frauen. Sie sind daher im Heberegister wie im
Gesamtsollregister entweder in besonderen Spalten oder untereinander raunlich getrennt nachzu-
weisen.
Zusammenstellung
der Vesteagfe,
summen (Gesamt--
sollregister).
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Nachweis der
Veitragsreste am
Jahresschlusse.